Was darf die Miete kosten? Mietpreise & Bestellerprinzip im Emsland
Wer eine Wohnung oder ein Haus vermieten möchte, stellt sich schnell die Frage: Welche Miete ist marktgerecht – und was ist rechtlich erlaubt? Ein Überblick über Kaltmiete, Nebenkosten, Kaution und das Bestellerprinzip.

Kaltmiete: der marktgerechte Rahmen
Die Kaltmiete richtet sich nach Lage, Größe, Baujahr, Ausstattung und energetischem Zustand. Als Orientierung dient der örtliche Mietspiegel bzw. das Mietniveau vergleichbarer Objekte. Eine zu hoch angesetzte Miete führt zu Leerstand – der teurer ist als ein paar Euro weniger pro Quadratmeter.
Nebenkosten & Warmmiete
Zur Kaltmiete kommen die umlagefähigen Betriebskosten (z. B. Grundsteuer, Müll, Wasser, Hausreinigung). Kaltmiete plus Nebenkosten ergeben die Warmmiete – die Zahl, die für Mieter am Ende zählt. Eine transparente Aufstellung im Exposé schafft Vertrauen und vermeidet Rückfragen.
Kaution: höchstens drei Nettokaltmieten
Die Mietkaution darf gesetzlich maximal drei Nettokaltmieten betragen (§ 551 BGB). Mieter dürfen sie in drei gleichen Monatsraten zahlen. Das Geld ist getrennt vom Vermietervermögen anzulegen.
Bestellerprinzip: Mieter zahlen keine Provision
Seit 2015 gilt bei der Wohnungsvermittlung das Bestellerprinzip: Den Makler zahlt, wer ihn beauftragt hat. Bei einer Vermietung ist das in aller Regel der Vermieter – für Mietinteressenten ist die Vermittlung damit provisionsfrei.
Der richtige Mieter ist mehr wert als ein paar Euro
Ein solventer, zuverlässiger Mieter, der lange bleibt, ist wertvoller als eine leicht höhere Miete mit Ausfallrisiko. Mieterselbstauskunft, Einkommensnachweis und Bonitätsprüfung helfen, die passende Wahl zu treffen.
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